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Barrierefreiheit

Wir möchten, dass unsere Website möglichst vielen Menschen zugänglich ist, auch mit Screenreader, Tastatur oder starker Vergrößerung. Diese Erklärung sagt Ihnen, was wir dafür getan haben, was noch fehlt und an wen Sie sich wenden können. Wir aktualisieren sie, wenn sich die Website ändert.

Was Sie auf dieser Website tun können

Diese Website informiert über die Leistungen von MERJE Mobile Pflege in Marburg und Umgebung. Sie können hier lesen, welche Hilfe wir anbieten, mit dem Pflegekosten-Rechner überschlagen, was die Pflegekasse davon trägt, Stellenangebote ansehen und uns erreichen: über das Kontaktformular, per Telefon oder per E-Mail. Einen Pflegevertrag schließen Sie nicht über diese Website. Er kommt erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause zustande. Termine vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail. Es gibt hier keine Onlinebuchung, keine Anmeldung und keine Bezahlfunktion.

Rechtlicher Rahmen

Nach unserer Einschätzung ist diese Website eine reine Informationsseite und damit keine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, weil über sie kein Vertrag geschlossen wird (§ 1 Absatz 3 Nummer 5 und § 2 Nummer 26 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beurteilt das ebenso: Bei einer Seite, die ausschließlich informiert oder für Leistungen wirbt, fehle das Merkmal der individuellen Anfrage (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG, Frage 19). Wir geben diese Erklärung deshalb freiwillig ab. Sie enthält aber zugleich die Angaben, die Anlage 3 Nummer 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes verlangt, und gilt damit auch dann, wenn die Einordnung einmal anders ausfällt. Sobald wir eine Terminbuchung oder einen Vertragsabschluss im Internet anbieten, prüfen wir die Frage vorher neu.

Stand der Vereinbarkeit

Maßstab für die Barrierefreiheit von Websites ist die europäische Norm EN 301 549. Ihr Abschnitt 9 verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA: die Fassung V3.2.1 aus dem Jahr 2021 auf die WCAG 2.1, die im September 2026 veröffentlichte Fassung V4.1.1 auf die WCAG 2.2. Wir haben die WCAG 2.2 in der Stufe AA zugrunde gelegt. Die WCAG 2.2 bauen auf den WCAG 2.1 auf und ergänzen sie; wir haben die Kriterien beider Fassungen berücksichtigt. Eine förmliche Vermutung, damit das Gesetz einzuhalten, entsteht erst, wenn eine Fassung der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht ist (§ 4 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Wir richten uns unabhängig davon nach ihrem Inhalt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung beim Relaunch im September 2026, zuletzt nachgemessen am 9. September 2026, keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Gemessen haben wir alle Seiten dieser Website einschließlich Kontaktformular, Pflegekosten-Rechner und Stellenangeboten: die Farbkontraste aller Text- und Flächenpaare, die Lesbarkeit bei 200 Prozent Textvergrößerung und die Darstellung bei acht Bildschirmbreiten von 1920 bis 360 Pixeln. Dazu haben wir die Bedienung mit der Tastatur eingerichtet und geprüft: sichtbare Fokusmarkierung, Sprunglink zum Inhalt, Menü als Dialog mit Tastaturschleife. Einen Test mit einem Screenreader haben wir nicht durchgeführt, ebenso wenig einen Test mit Nutzerinnen und Nutzern. Nach dem, was wir gemessen haben, erfüllt die Website die genannten Anforderungen überwiegend; für die nicht geprüften Bereiche können wir das nicht sagen. Die Abweichungen, die wir kennen, stehen weiter unten. Wir prüfen erneut, sobald sich die Website wesentlich ändert.

Umgesetzte Maßnahmen

Inhalte und Bedienung dieser Website sind so gestaltet, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind (§ 12 Nummer 3 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Im Einzelnen:

  • Semantische Struktur mit Landmarks (Kopfbereich, Navigation, Inhalt, Fußzeile) und Überschriften, die den Aufbau der Seite abbilden.
  • Sprunglink „Zum Inhalt springen“ als erstes Element jeder Seite und sichtbarer Tastaturfokus auf allen Bedienelementen.
  • Menü, Aufklappbereiche und Pflegekosten-Rechner sind per Tastatur bedienbar. Ergebnisse des Rechners und Rückmeldungen des Formulars sind als Statusmeldung ausgezeichnet, damit Screenreader sie ansagen können.
  • Animationen (Logo, Pinselstrich, eingekreiste Telefonnummer, Partnerlaufband und die tippende Nachrichtenvorschau im Karrierebereich) folgen der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“. Das Partnerlaufband lässt sich zusätzlich anhalten: am Zeigergerät durch Daraufzeigen oder Tastaturfokus, am Handy über den Knopf „Pause“ unter dem Band.
  • Beschreibende Alternativtexte für alle Fotos, beschriftete Tabellen mit Spalten- und Zeilenköpfen.
  • Formular mit programmatischer Pflichtfeld- und Fehlerkennzeichnung, Eingabefelder mit mindestens 16 Pixel Schriftgröße, kein Captcha.
  • Selbst gehostete Schrift, Kontraste nach WCAG-Stufe AA, responsives Layout für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Zoomstufen.

Bekannte Einschränkungen

  • Bei einer Bildschirmbreite von 320 Pixeln zusammen mit 200 Prozent Textvergrößerung lässt sich auf sechs von 18 Seiten noch waagerecht scrollen, um 11 bis 30 Pixel. Betroffen sind der Pflegekosten-Rechner, der Karrierebereich und vier Ratgeberartikel. Ab 360 Pixeln Breite tritt das auch bei 200 Prozent auf keiner Seite mehr auf.
  • Wir verlinken auf PDF-Dateien Dritter, etwa die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums. Die Barrierefreiheit fremder Seiten und Dateien können wir nicht gewährleisten.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in zugänglicher Form? Melden Sie sich gern. Wir helfen weiter und geben Ihnen die Auskunft auf einem Weg, der für Sie passt, notfalls am Telefon oder im Gespräch bei Ihnen zu Hause: Telefon 06421 16 16 56, E-Mail info@merje-pflege.de. Wir antworten so schnell wie möglich.

Wenn wir Ihnen nicht weiterhelfen

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle wenden. Sie überwacht die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und ist für ganz Deutschland zuständig.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon +49 391 289 230 23, E-Mail kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website www.mlbf-barrierefrei.de

Sie können außerdem kostenlos ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen (§ 34 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, www.schlichtungsstelle-bgg.de).