Aus Laibach wird MERJE: gleiches Team, gewohnte Pflege. Mehr dazu Telefon 06421 16 16 56Büro Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Pflegekosten

Was die Pflegekasse zahlt, in drei Schritten.

Wählen Sie den Pflegegrad, haken Sie an, wer überwiegend pflegt und welche Leistungen dazukommen. Sie sehen sofort, welches monatliche Budget Ihnen zustehen kann.

Pflegekosten-Rechner

1Welcher Pflegegrad?
2Wer pflegt überwiegend?
3Zusätzliche Leistungen ab Pflegegrad 1
Mögliches monatliches BudgetPflegegrad 2
927€ / Monat

Mit dieser Auswahl Beratung anfragen

Sie kommen zum Kontaktformular, Ihre Auswahl steht dort schon in der Nachricht.

Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF). Nur der Hausnotruf steht dort nicht. Er ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Die Pflegekasse genehmigt ihn auf Antrag und zahlt den Zuschuss direkt an den Anbieter. Ausgezahlt wird Ihnen der Betrag also nicht, und was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.

Unverbindliche Orientierung nach den Höchstbeträgen der Pflegeversicherung. Was Ihnen tatsächlich zusteht, hängt von Ihrer Situation und den einzelnen Leistungen ab. Die Beträge sind zweckgebunden und lassen sich teils nicht miteinander kombinieren. Gern rechnen wir alles persönlich mit Ihnen durch.

Die Beträge

Was die Pflegekasse 2026 im Monat zahlt.

Pflegesachleistung und Pflegegeld je Pflegegrad. Die Pflegesachleistung geht direkt an den Pflegedienst, das Pflegegeld wird an Sie ausgezahlt.

Pflegesachleistung und Pflegegeld 2026 je Pflegegrad, monatlich
PflegegradPflegesachleistung (Pflegedienst)Pflegegeld (Angehörige)
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2796 €347 €
Pflegegrad 31.497 €599 €
Pflegegrad 41.859 €800 €
Pflegegrad 52.299 €990 €

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung und kein Anspruch auf Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht dort trotzdem zur Verfügung.

Die drei Begriffe

Pflegesachleistung

Das Budget für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt es ab Pflegegrad 2 direkt an uns, Sie bekommen kein Geld auf das Konto und müssen nichts vorstrecken.

Pflegegeld

Bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst sicherstellen. Beides lässt sich kombinieren: Übernehmen wir einen Teil, wird die Pflegesachleistung anteilig genutzt und der Rest als Pflegegeld ausgezahlt.

Entlastungsbetrag

131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1 und zusätzlich zu allem anderen. Zweckgebunden für Betreuung, Haushaltshilfe und Entlastungsangebote, ansparbar.

Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF).

Was der Rechner nicht zeigt: Zu den Leistungen der Pflegekasse kommt ein Anteil an den betriebsnotwendigen Investitionskosten von 2,50 Euro je 60 Minuten Pflege oder Betreuung, den Sie selbst tragen. Im Erstgespräch rechnen wir ihn für Ihre Versorgung mit durch.

Drei Fragen, die dabei immer aufkommen

Bekomme ich die Kosten vorher schriftlich?

Ja. Nach dem Erstgespräch stellen wir Ihnen eine Aufstellung der voraussichtlichen monatlichen Kosten zusammen, aufgeteilt nach dem, was die Kasse übernimmt, und dem, was Sie selbst tragen. Sie unterschreiben also nichts, bevor Sie die Zahlen gesehen haben.

Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?

Ja, mit Pflegekasse und Krankenkasse rechnen wir direkt ab, Sie müssen nichts vorstrecken. Beihilfe, Sozialamt und private Abrechnung klären wir im Erstgespräch. Was über das Budget Ihres Pflegegrads hinausgeht, stellen wir Ihnen in Rechnung, und zwar erst, nachdem Sie es kennen.

Was ist, wenn sich die Preise ändern?

Ändern sich die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen, erfahren Sie das mindestens vier Wochen vorher schriftlich. So schreibt es § 120 SGB XI vor. Rückwirkend erhöht bei uns niemand etwas.

Ausführlich erklärt unsere Pflegedienstleitung Tatjana Remich die Rechnung im Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst? Was Angehörige sonst noch entlastet, steht unter Für Angehörige.

Ihr Erstgespräch

Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.

Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Klingelhöfer, Verwaltung

Sie erreichen das Büro unter

06421 16 16 56
Büro
Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Notfallnummer
0172 6890100
Notfall
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
Adresse
Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg