Was die Pflegekasse zahlt, in drei Schritten.
Wählen Sie den Pflegegrad, haken Sie an, wer überwiegend pflegt und welche Leistungen dazukommen. Sie sehen sofort, welches monatliche Budget Ihnen zustehen kann.
Pflegekosten-Rechner
Sie kommen zum Kontaktformular, Ihre Auswahl steht dort schon in der Nachricht.
Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF). Nur der Hausnotruf steht dort nicht. Er ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI: Die Pflegekasse genehmigt ihn auf Antrag und zahlt den Zuschuss direkt an den Anbieter. Ausgezahlt wird Ihnen der Betrag also nicht, und was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.
Unverbindliche Orientierung nach den Höchstbeträgen der Pflegeversicherung. Was Ihnen tatsächlich zusteht, hängt von Ihrer Situation und den einzelnen Leistungen ab. Die Beträge sind zweckgebunden und lassen sich teils nicht miteinander kombinieren. Gern rechnen wir alles persönlich mit Ihnen durch.
Was die Pflegekasse 2026 im Monat zahlt.
Pflegesachleistung und Pflegegeld je Pflegegrad. Die Pflegesachleistung geht direkt an den Pflegedienst, das Pflegegeld wird an Sie ausgezahlt.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (Pflegedienst) | Pflegegeld (Angehörige) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 796 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € | 990 € |
Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung und kein Anspruch auf Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht dort trotzdem zur Verfügung.
Die drei Begriffe
Pflegesachleistung
Das Budget für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt es ab Pflegegrad 2 direkt an uns, Sie bekommen kein Geld auf das Konto und müssen nichts vorstrecken.Pflegegeld
Bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege zu Hause selbst sicherstellen. Beides lässt sich kombinieren: Übernehmen wir einen Teil, wird die Pflegesachleistung anteilig genutzt und der Rest als Pflegegeld ausgezahlt.Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1 und zusätzlich zu allem anderen. Zweckgebunden für Betreuung, Haushaltshilfe und Entlastungsangebote, ansparbar.Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF).
Was der Rechner nicht zeigt: Zu den Leistungen der Pflegekasse kommt ein Anteil an den betriebsnotwendigen Investitionskosten von 2,50 Euro je 60 Minuten Pflege oder Betreuung, den Sie selbst tragen. Im Erstgespräch rechnen wir ihn für Ihre Versorgung mit durch.
Drei Fragen, die dabei immer aufkommen
Bekomme ich die Kosten vorher schriftlich?
Ja. Nach dem Erstgespräch stellen wir Ihnen eine Aufstellung der voraussichtlichen monatlichen Kosten zusammen, aufgeteilt nach dem, was die Kasse übernimmt, und dem, was Sie selbst tragen. Sie unterschreiben also nichts, bevor Sie die Zahlen gesehen haben.
Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
Ja, mit Pflegekasse und Krankenkasse rechnen wir direkt ab, Sie müssen nichts vorstrecken. Beihilfe, Sozialamt und private Abrechnung klären wir im Erstgespräch. Was über das Budget Ihres Pflegegrads hinausgeht, stellen wir Ihnen in Rechnung, und zwar erst, nachdem Sie es kennen.
Was ist, wenn sich die Preise ändern?
Ändern sich die mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungen, erfahren Sie das mindestens vier Wochen vorher schriftlich. So schreibt es § 120 SGB XI vor. Rückwirkend erhöht bei uns niemand etwas.
Ausführlich erklärt unsere Pflegedienstleitung Tatjana Remich die Rechnung im Ratgeber Was kostet ein Pflegedienst? Was Angehörige sonst noch entlastet, steht unter Für Angehörige.
Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.
Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.
Sonja Klingelhöfer, Verwaltung
Sie erreichen das Büro unter
06421 16 16 56- Büro
- Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
- Notfallnummer
- 0172 6890100
- Notfall
- Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
- Adresse
- Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg