Aus Laibach wird MERJE: gleiches Team, gewohnte Pflege. Mehr dazu Telefon 06421 16 16 56Büro Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr

Ambulante Pflege in Marburg, alle Leistungen: Pflege, Betreuung und Hilfe bei Ihnen zu Hause.

Häusliche Pflege: Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Verhinderungspflege, Beratungsbesuche, Hausnotruf und eigene Beratung zu Antrag und Abrechnung. MERJE Mobile Pflege ist der ambulante Pflegedienst, der so viel übernimmt, wie nötig ist, und so viel Selbstständigkeit lässt, wie möglich ist.

Alle Leistungen im Überblick

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse und Ihrer Krankenkasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken. Bis zur Höhe der Leistungsbeträge zahlt die Kasse, darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil, den wir Ihnen in Rechnung stellen. Beihilfestellen und private Versicherungen erstatten ihren Anteil nach ihren eigenen Vorschriften, eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich.

Im Detail

Was wir konkret übernehmen.

Jede Leistung kurz erklärt: was dazugehört, wer sie bezahlt und was Sie dafür brauchen.

Was umfasst die Grundpflege?

Grundpflege ist die Hilfe bei den täglichen Dingen: Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken, Aufstehen und Zubettgehen. Wir pflegen aktivierend, das heißt: Was Sie selbst können, machen Sie weiter selbst, wir helfen beim Rest. Dabei richten wir uns nach Ihren Gewohnheiten, auf Wunsch kommt eine weibliche oder männliche Pflegekraft.

Das übernehmen wir
  • Körperpflege am Waschbecken, in Dusche oder Bad
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Essen und Trinken
  • Aufstehen, Lagern, Hinlegen und sichere Wege in der Wohnung
  • Toilettengang und Inkontinenzversorgung
Wer bezahlt

Die Pflegekasse, ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistung. Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für körperbezogene Pflege durch uns eingesetzt werden.

Was ist Behandlungspflege und wer bezahlt sie?

Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamente geben, Injektionen, Verbände oder Blutzucker messen. Sie wird von der Krankenkasse übernommen und ist nicht an einen Pflegegrad gebunden.

Das übernehmen wir
  • Medikamente richten und geben, Injektionen (etwa Insulin oder Thrombosespritzen)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter, Infusionen, Sondenkost
Wer bezahlt

Die Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung. Verordnen darf jede Vertragsarztpraxis, in der Regel ist das die Hausarztpraxis. Wir stimmen uns mit der verordnenden Praxis ab und erinnern rechtzeitig an die Folgeverordnung. Mehr dazu im Abschnitt Was kostet Behandlungspflege?

Steht eine Entlassung aus dem Krankenhaus an? Die Klinik kann die erste Verordnung im Entlassmanagement ausstellen. Sie gilt für höchstens sieben Kalendertage nach der Entlassung, danach verordnet die weiterbehandelnde Arztpraxis: Nach dem Krankenhaus

Wie sieht Betreuung und Alltagsbegleitung bei MERJE aus, auch bei Demenz?

Betreuung heißt: da sein, beschäftigen, Struktur in den Tag bringen. Dazu gehört die Betreuung bei Demenz mit Bewegung, Gedächtnistraining und Gesprächen, so weit wie möglich durch dieselben vertrauten Gesichter.

Das übernehmen wir
  • Gesellschaft, Gespräche und Bewegung
  • Beschäftigung und Gedächtnistraining, angepasst an die Tagesform
  • Begleitung zu Arztterminen und Besorgungen
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Tagesstruktur bei Demenz, Entlastung der Familie
Wer bezahlt

Die Pflegekasse: über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (ab Pflegegrad 1) und ab Pflegegrad 2 zusätzlich über die Pflegesachleistung, die auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen einschließt.

Welche hauswirtschaftliche Hilfe leisten Sie?

Hauswirtschaftliche Hilfe ergänzt die pflegerische Versorgung: Wir übernehmen, was im Haushalt liegen bleibt, damit das Zuhause ein Zuhause bleibt. Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten, nach Absprache und nach Ihren Gewohnheiten.

Das übernehmen wir
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen und aufhängen
  • Einkaufen und Vorräte auffüllen
  • Mahlzeiten vorbereiten
Wer bezahlt

Die Pflegekasse: Hilfen bei der Haushaltsführung gehören zur Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2), außerdem kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro dafür eingesetzt werden.

Wann greift die Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige ausfällt: bei Krankheit, im Urlaub oder einfach, weil eine Pause nötig ist. Die Pflegekasse stellt dafür ab Pflegegrad 2 seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit.

Das übernehmen wir
  • Stundenweise Verhinderungspflege, zum Beispiel für einen Nachmittag oder einen Arztbesuch
  • Tageweise oder für mehrere Wochen am Stück, bis zu acht Wochen im Jahr
  • Vollständige Übernahme der gewohnten Pflege in dieser Zeit
Wer bezahlt

Die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag. Wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein halbjährlicher Rhythmus, der Besuch ist für Sie kostenlos.

Das übernehmen wir
  • Besuch bei Ihnen zu Hause, Termin nach Absprache
  • Praktische Tipps für die Pflege im Alltag und ein Blick darauf, ob die Versorgung zu Hause gut läuft
  • Nachweis für die Pflegekasse, damit das Pflegegeld weiterläuft
  • Mit Pflegegrad 1 freiwillig, einmal je Halbjahr
Wer bezahlt

Die Pflegekasse. Für Sie entstehen keine Kosten. Die Regelung steht in § 37 Abs. 3 SGB XI (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, seit 1. Januar 2026). Mit Pflegegrad 4 oder 5 können Sie den Besuch auf Wunsch weiterhin vierteljährlich abrufen. Wird der Pflichtbesuch nicht nachgewiesen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Den halbjährlichen Rhythmus erklärt auch die Fachzeitschrift Häusliche Pflege.

Wie funktioniert der Hausnotruf?

Ein Knopf am Handgelenk oder als Kette, ein Basisgerät am Telefon: Im Ernstfall genügt ein Druck, und die Notrufzentrale ist rund um die Uhr da. Wir vermitteln das System Vitakt und richten es mit Ihnen ein.

Das übernehmen wir
  • Notruf per Knopfdruck, 24 Stunden am Tag
  • Installation und Einweisung bei Ihnen zu Hause
Wer bezahlt

Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel, wenn Sie allein leben oder über weite Teile des Tages allein sind und jederzeit eine Notsituation eintreten kann. Sie braucht dafür vorab einen Antrag und zahlt dann einen Zuschuss von 25,50 Euro im Monat direkt an den Anbieter. Was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.

Wobei hilft unsere Beratung?

Vom ersten Verdacht bis zur Abrechnung: Wir erklären, was Ihnen zusteht, helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad und bereiten die Begutachtung mit Ihnen vor. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Das übernehmen wir
  • Kostenloses Erstgespräch, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause
  • Antrag auf Pflegegrad oder Höherstufung
  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
  • Abrechnung mit Pflegekasse und Krankenkasse, dazu die Unterlagen für Beihilfe, private Versicherung oder Sozialamt
  • Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel: Wir stellen den Kontakt zum Sanitätshaus Kaphingst her, das die Genehmigung und die Abrechnung mit der Kasse übernimmt
Wer bezahlt

Für Sie kostenlos. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wichtig zu wissen: Das ist unsere eigene Beratung als Pflegedienst. Daneben haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Diese Beratung bezahlt Ihre Pflegekasse, sie benennt Ihnen dafür eine Pflegeberaterin, einen Pflegeberater oder eine Beratungsstelle, und Sie können sie auch im Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen.

Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF).

Häufige Fragen

Fragen zu unseren Leistungen.

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an, 06421 16 16 56, Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr.

Übernehmen Sie die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung?

Ja. Dazu gehören Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Verbände, Kompressionsstrümpfe, Katheter, Infusionen und Sondenkost. Die Verordnung stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus, die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Betreuen Sie auch Menschen mit Demenz?

Ja: Begleitung, Beschäftigung und Tagesstruktur mit Bewegung, Gedächtnistraining und Gesprächen, so weit wie möglich mit denselben vertrauten Gesichtern.

Bieten Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege an?

Verhinderungspflege ja, Kurzzeitpflege nicht. Wir übernehmen die Verhinderungspflege zu Hause, wenn pflegende Angehörige ausfallen oder eine Pause brauchen, stundenweise oder für einige Wochen. Kurzzeitpflege findet vollstationär in einer Einrichtung statt, die bieten wir nicht an. Wenn Sie eine brauchen, sagen Sie uns Bescheid.

Bieten Sie einen Hausnotruf an?

Ja, einen Hausnotruf per Knopfdruck (System Vitakt), rund um die Uhr. Das Gerät kommt von Vitakt, angeschlossen und erklärt wird es von uns. Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 25,50 Euro im Monat, wenn Sie allein oder über weite Teile des Tages allein zu Hause sind. Sie rechnet direkt mit dem Anbieter ab, was darüber hinausgeht, tragen Sie selbst.

Sind Sie auch am Wochenende und im Notfall erreichbar?

Ja. Pflege findet bei Bedarf täglich statt, auch am Wochenende. Wann wir kommen, richtet sich nach dem Bedarf: Die erste Tour beginnt früh am Morgen, damit Insulin, Medikamente und die Hilfe beim Aufstehen zur richtigen Zeit da sind. Unser Büro erreichen Sie Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr, bei dringenden Pflegeanliegen sind wir rund um die Uhr unter 0172 6890100 erreichbar. Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer die 112.

Sind Ihre Pflegekräfte qualifiziert?

Ja. Wir arbeiten mit examiniertem Fachpersonal, Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern, und wir bilden uns laufend fort. Außerdem sind wir Mitglied im bpa, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste; das ist eine Interessenvertretung, keine Qualitätsprüfstelle.

Ihr Erstgespräch

Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.

Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Klingelhöfer, Verwaltung

Sie erreichen das Büro unter

06421 16 16 56
Büro
Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Notfallnummer
0172 6890100
Notfall
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
Adresse
Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg