Wir übernehmen, was Sie entlastet.
Pflege in der Familie kostet Kraft. Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab, von der ersten Frage bis zur laufenden Betreuung, eng abgestimmt mit Ihnen und den Ärzten. Und wir sagen Ihnen vorab, was die Pflegekasse davon bezahlt und was nicht.
In vier Schritten zur passenden Versorgung.
Vier Schritte, vom ersten Anruf bis zur laufenden Pflege: Kontakt, kostenloses Erstgespräch, Organisation von Antrag und Einsätzen, regelmäßige Abstimmung. Um den Papierkram mit der Pflegekasse kümmern wir uns.
Schritt 1: Kontakt aufnehmen
Per Telefon oder Formular, unverbindlich. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügt.
Schritt 2: Erstgespräch
Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und klären den Bedarf.
Schritt 3: Pflege organisieren
Antrag, Einstufung, Abrechnung: Wir kümmern uns um den Papierkram und planen die Einsätze aus unseren Leistungen.
Schritt 4: Regelmäßig abstimmen
Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und den Ärzten und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert.
Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht.
Die Zeit zwischen Entlassung und erster Versorgung zu Hause ist oft knapp. Das Wichtigste können Sie schon in der Klinik anstoßen.
Wir haben freie Versorgungsplätze.Stand 21. September 2026
Das lässt sich schon in der Klinik anstoßen
- Dem Sozialdienst der Klinik sagen, dass Sie MERJE Mobile Pflege als Pflegedienst wünschen
- Den Antrag auf einen Pflegegrad noch in der Klinik stellen
- Die Verordnung für die Behandlungspflege im Entlassmanagement ausstellen lassen
Fristen und Rechtsgrundlagen stehen auf der Seite Nach dem Krankenhaus.
Wie viel Ihnen zusteht.
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst, dazu kommt der Entlastungsbetrag. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, zeigt der Rechner.
Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF).
Drei Dinge, die Sie spürbar entlasten.
Alle drei übernehmen wir für Sie.
Eine Pause, wenn Sie eine brauchen
Verhinderungspflege, wenn Sie krank sind, verreisen oder einfach durchatmen müssen. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.Verhinderungspflege erklärt Verhinderungspflege als LeistungWir nehmen Ihnen die Bürokratie ab
Vom Antrag auf einen Pflegegrad über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse: Wir begleiten jeden Schritt und wissen, worauf es ankommt.So läuft der AntragErreichbar, wenn es darauf ankommt
Feste Ansprechpartnerinnen im Büro und eine Rufbereitschaft für dringende Pflegeanliegen, rund um die Uhr. Sie wissen jederzeit, an wen Sie sich wenden können.Kontakt und BürozeitenKönnen wir Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und wir den anderen, wird die Pflegesachleistung anteilig genutzt und der Rest als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch. So bleibt der Eigenanteil klein
Muss ich als pflegende Angehörige einen Beratungsbesuch nachweisen?
Ja, wenn Pflegegeld bezogen wird. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich Pflicht, mit Pflegegrad 1 freiwillig. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause, der Besuch ist kostenlos.
Was passiert, wenn ich selbst krank werde oder Urlaub brauche?
Dann übernehmen wir die Verhinderungspflege: stundenweise, tageweise oder bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegekasse zahlt das ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Sind Sie an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, bleibt Ihr Pflegegeld unberührt; bei längerer Verhinderung läuft es bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn wir ihn nicht nutzen?
Nicht sofort. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt der Rest, deshalb lohnt es sich, den Betrag regelmäßig für Betreuung oder Hauswirtschaft zu nutzen. Alles zum Entlastungsbetrag
Wie schnell können Sie einsteigen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt?
Melden Sie sich am besten, sobald die Entlassung absehbar ist. Im Erstgespräch klären wir, wann wir starten können, in dringenden Fällen so schnell wie möglich. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie auch schon im Krankenhaus stellen.
Wie stimmen Sie sich mit dem Hausarzt ab?
Die Verordnung für die Behandlungspflege stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus. Wir stimmen uns mit der Praxis ab, kümmern uns um die Folgeverordnung und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert.
Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.
Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.
Sonja Klingelhöfer, Verwaltung
Sie erreichen das Büro unter
06421 16 16 56- Büro
- Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
- Notfallnummer
- 0172 6890100
- Notfall
- Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
- Adresse
- Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg


