Aus Laibach wird MERJE: gleiches Team, gewohnte Pflege. Mehr dazu Telefon 06421 16 16 56Büro Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Für pflegende Angehörige in Marburg

Wir übernehmen, was Sie entlastet.

Pflege in der Familie kostet Kraft. Wir nehmen Ihnen Aufgaben ab, von der ersten Frage bis zur laufenden Betreuung, eng abgestimmt mit Ihnen und den Ärzten. Und wir sagen Ihnen vorab, was die Pflegekasse davon bezahlt und was nicht.

Pflegekraft kümmert sich einfühlsam um eine ältere Dame im häuslichen Umfeld
Der Weg zu uns

In vier Schritten zur passenden Versorgung.

Vier Schritte, vom ersten Anruf bis zur laufenden Pflege: Kontakt, kostenloses Erstgespräch, Organisation von Antrag und Einsätzen, regelmäßige Abstimmung. Um den Papierkram mit der Pflegekasse kümmern wir uns.

  1. Schritt 1: Kontakt aufnehmen

    Per Telefon oder Formular, unverbindlich. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse genügt.

  2. Schritt 2: Erstgespräch

    Telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und klären den Bedarf.

  3. Schritt 3: Pflege organisieren

    Antrag, Einstufung, Abrechnung: Wir kümmern uns um den Papierkram und planen die Einsätze aus unseren Leistungen.

  4. Schritt 4: Regelmäßig abstimmen

    Wir bleiben im Austausch mit Ihnen und den Ärzten und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert.

Nach dem Krankenhaus

Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht.

Die Zeit zwischen Entlassung und erster Versorgung zu Hause ist oft knapp. Das Wichtigste können Sie schon in der Klinik anstoßen.

Wir haben freie Versorgungsplätze.Stand 21. September 2026

Das lässt sich schon in der Klinik anstoßen

  • Dem Sozialdienst der Klinik sagen, dass Sie MERJE Mobile Pflege als Pflegedienst wünschen
  • Den Antrag auf einen Pflegegrad noch in der Klinik stellen
  • Die Verordnung für die Behandlungspflege im Entlassmanagement ausstellen lassen

Fristen und Rechtsgrundlagen stehen auf der Seite Nach dem Krankenhaus.

Leistungen der Pflegekasse

Wie viel Ihnen zusteht.

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst, dazu kommt der Entlastungsbetrag. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, zeigt der Rechner.

796 €Pflegesachleistungim Monat ab Pflegegrad 2, bis zu 2.299 € bei Pflegegrad 5
131 €Entlastungsbetragim Monat, schon ab Pflegegrad 1, ansparbar

Diese Beträge stehen so im Gesetz zur Pflegeversicherung, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, und gelten unverändert seit 2025. Alle Leistungen zusammen listet die Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF).

Entlastung

Drei Dinge, die Sie spürbar entlasten.

Alle drei übernehmen wir für Sie.

Eine Pause, wenn Sie eine brauchen

Verhinderungspflege, wenn Sie krank sind, verreisen oder einfach durchatmen müssen. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro im Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.Verhinderungspflege erklärt Verhinderungspflege als Leistung

Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab

Vom Antrag auf einen Pflegegrad über die Vorbereitung auf die Begutachtung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse: Wir begleiten jeden Schritt und wissen, worauf es ankommt.So läuft der Antrag

Erreichbar, wenn es darauf ankommt

Feste Ansprechpartnerinnen im Büro und eine Rufbereitschaft für dringende Pflegeanliegen, rund um die Uhr. Sie wissen jederzeit, an wen Sie sich wenden können.Kontakt und Bürozeiten
Häufige Fragen

Was Angehörige wissen sollten.

Kurz beantwortet. Ausführlicher in unserem Ratgeber.

Können wir Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und wir den anderen, wird die Pflegesachleistung anteilig genutzt und der Rest als Pflegegeld ausgezahlt. Diese Kombinationsleistung rechnen wir im Erstgespräch mit Ihnen durch. So bleibt der Eigenanteil klein

Muss ich als pflegende Angehörige einen Beratungsbesuch nachweisen?

Ja, wenn Pflegegeld bezogen wird. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für die Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich Pflicht, mit Pflegegrad 1 freiwillig. Wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause, der Besuch ist kostenlos.

Was passiert, wenn ich selbst krank werde oder Urlaub brauche?

Dann übernehmen wir die Verhinderungspflege: stundenweise, tageweise oder bis zu acht Wochen im Jahr. Die Pflegekasse zahlt das ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Sind Sie an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, bleibt Ihr Pflegegeld unberührt; bei längerer Verhinderung läuft es bis zu acht Wochen zur Hälfte weiter.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn wir ihn nicht nutzen?

Nicht sofort. Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfällt der Rest, deshalb lohnt es sich, den Betrag regelmäßig für Betreuung oder Hauswirtschaft zu nutzen. Alles zum Entlastungsbetrag

Wie schnell können Sie einsteigen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt?

Melden Sie sich am besten, sobald die Entlassung absehbar ist. Im Erstgespräch klären wir, wann wir starten können, in dringenden Fällen so schnell wie möglich. Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie auch schon im Krankenhaus stellen.

Wie stimmen Sie sich mit dem Hausarzt ab?

Die Verordnung für die Behandlungspflege stellt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus. Wir stimmen uns mit der Praxis ab, kümmern uns um die Folgeverordnung und passen die Versorgung an, wenn sich etwas ändert.

Ihr Erstgespräch

Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.

Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Klingelhöfer, Verwaltung

Sie erreichen das Büro unter

06421 16 16 56
Büro
Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Notfallnummer
0172 6890100
Notfall
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
Adresse
Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg