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Ratgeber

Was kostet ein Pflegedienst? Kosten und Eigenanteil verständlich erklärt.

Die Frage, was ein Pflegedienst kostet, hat eine beruhigende Antwort: Bis zur Höhe der Pflegesachleistung Ihres Pflegegrads zahlt die Pflegekasse direkt an den Pflegedienst, 2026 zwischen 796 und 2.299 Euro im Monat. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn mehr gebraucht wird. Hier steht, wie die Rechnung funktioniert und wie Sie sie klein halten.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst rechnet nach Vergütungssätzen ab, die er mit den Pflege- und Krankenkassen vereinbart hat. Diese Sätze werden für jeden Pflegedienst gesondert vereinbart, einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht. Für Sie entscheidend ist deshalb nicht der Preis pro Einsatz, sondern ob die Leistungen der Pflegekasse für Ihren Bedarf reichen: Bis zur Höhe der Pflegesachleistung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, darüber hinaus entsteht ein Eigenanteil. Was Sie voraussichtlich selbst zahlen, muss Ihnen der Pflegedienst vor Vertragsschluss schriftlich mitteilen.

Im Pflegeheim ist das anders. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie dort immer selbst (§ 82 Abs. 1 SGB XI), dazu in aller Regel die Investitionskosten für Gebäude und Instandhaltung, soweit das Land sie nicht übernimmt (§ 82 Abs. 3 SGB XI). Hinzu kommt ein Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten. Diesen bezuschusst die Pflegekasse nach der Wohndauer im Heim: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Ein Eigenanteil bleibt also auch nach Jahren im Heim bestehen, er wird nur kleiner. Zu Hause lässt sich die Versorgung so planen, dass sie in das Budget der Pflegekasse passt. Genau das tun wir im Erstgespräch: Bedarf klären, Budget rechnen, Einsätze so zuschneiden, dass möglichst kein Eigenanteil entsteht. Die Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2. Wer noch keinen Pflegegrad hat: So beantragen Sie den Pflegegrad.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Pflegedienst?

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung direkt an den Pflegedienst: 2026 sind das 796 Euro im Monat bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Dazu kommt in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Alle Beträge im Überblick:

Leistungen der Pflegeversicherung 2026 je Pflegegrad, monatlich
PflegegradPflegesachleistung (Pflegedienst)Pflegegeld (Angehörige)Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruch131 €
Pflegegrad 2796 €347 €131 €
Pflegegrad 31.497 €599 €131 €
Pflegegrad 41.859 €800 €131 €
Pflegegrad 52.299 €990 €131 €

Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung und kein Anspruch auf Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag steht dort trotzdem zur Verfügung.

Quelle: Übersicht der Leistungsbeträge 2026 des Bundesgesundheitsministeriums (PDF) (Stand 11.12.2025).

Die Pflegesachleistung deckt laut Bundesgesundheitsministerium körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung ab. Für die Behandlungspflege, etwa Verbandswechsel oder Medikamentengabe, zahlt zusätzlich die Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung, unabhängig vom Pflegegrad.

Wann entsteht ein Eigenanteil?

Ein Eigenanteil entsteht, wenn die gebuchten Leistungen in einem Monat mehr kosten, als die Pflegesachleistung Ihres Pflegegrads hergibt. Die Differenz zahlen Sie selbst, oder Sie beantragen beim Sozialamt Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Unabhängig davon berechnen wir einen Anteil an den betriebsnotwendigen Investitionskosten von 2,50 Euro je 60 Minuten Pflege oder Betreuung.

Wir sagen Ihnen vor dem Start, ob Ihre Wunschversorgung ins Budget passt. Mit Pflegekasse und Krankenkasse rechnen wir direkt ab, und eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich. Für Beihilfe, private Versicherung oder Hilfe zur Pflege beim Sozialamt stellen wir Ihnen die Unterlagen zusammen, die Sie dort einreichen.

Was kostet Behandlungspflege?

Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessung oder Verbandswechsel zahlt die Krankenkasse, sobald eine Arztpraxis sie verordnet und die Kasse die Verordnung genehmigt. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig, und das Budget der Pflegekasse wird nicht belastet. Verordnet wird allerdings nur, was Sie nicht selbst erledigen können und was auch keine im Haushalt lebende Person übernehmen kann (§ 37 Abs. 3 SGB V).

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an: 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage, an denen Sie die häusliche Krankenpflege im Kalenderjahr in Anspruch nehmen, dazu 10 Euro je Verordnung. Nach oben ist gedeckelt: Mehr als 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt müssen Sie im Jahr nicht zuzahlen. Diese Belastungsgrenze sinkt auf 1 Prozent, wenn eine schwerwiegende chronische Krankheit in Dauerbehandlung vorliegt, also seit mindestens einem Jahr regelmäßig ärztlich behandelt wird. Ob das zutrifft, stellt Ihre Krankenkasse nach festen Kriterien fest, unter anderem bei Pflegegrad 3, 4 oder 5. In die Berechnung fließen die Einnahmen der im Haushalt lebenden Angehörigen ein, für die zugleich Freibeträge abgezogen werden. Sammeln Sie deshalb die Quittungen und lassen Sie die Grenze von Ihrer Krankenkasse ausrechnen, von allein meldet sie sich nicht. Ist die Grenze erreicht, befreit die Kasse Sie für den Rest des Jahres; rechnen Sie erst nach Jahresende ab, erstattet sie zu viel gezahlte Beträge (§ 37 Abs. 5, § 61 und § 62 SGB V). Die Verordnung stellt eine Vertragsarztpraxis aus, meist die Hausarztpraxis, es kann aber auch die behandelnde Facharztpraxis sein. Wir stimmen uns direkt mit ihr ab.

Wie halte ich den Eigenanteil klein?

Fünf Wege senken den Eigenanteil: Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren, den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, den nicht verbrauchten Teil der Pflegesachleistung für Alltagsunterstützung umwandeln, höchstens 40 Prozent des vollen Monatsbetrags, Vertretungszeiten über die Verhinderungspflege abrechnen und die Einsätze so planen, dass jede Leistung im richtigen Topf landet.

  • Kombinationsleistung: Pflegen Angehörige einen Teil selbst, wird die Pflegesachleistung nur anteilig genutzt und der Rest als Pflegegeld ausgezahlt, so das Bundesgesundheitsministerium.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Betreuung und Haushaltshilfe, ansparbar bis zum 30. Juni des Folgejahres. Mehr im Ratgeber Entlastungsbetrag.
  • Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie den Teil der Pflegesachleistung, den der Pflegedienst im Monat nicht verbraucht hat, für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Die Obergrenze sind 40 Prozent des vollen Monatsbetrags Ihres Pflegegrads (§ 45a Abs. 4 SGB XI), so auch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 3.539 Euro im Jahr für Vertretungszeiten, zusätzlich zum Monatsbudget. Mehr im Ratgeber Verhinderungspflege.
  • Beratung: Wir planen die Einsätze so, dass jede Leistung im richtigen Topf landet.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld bekommen Sie ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere ehrenamtliche Personen die Pflege zu Hause selbst sicherstellen. Die Pflegesachleistung fließt dagegen direkt an den Pflegedienst, der die Pflege übernimmt, und ist deutlich höher als das Pflegegeld.

Beides lässt sich kombinieren. Die Voraussetzungen für das Pflegegeld nennt das Bundesgesundheitsministerium: mindestens Pflegegrad 2 und eine selbst sichergestellte häusliche Pflege. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, seit 2026 halbjährlich für die Pflegegrade 2 bis 5.

Was kostet das Erstgespräch bei MERJE?

Nichts. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, telefonisch oder bei Ihnen zu Hause in Marburg. Wir klären den Bedarf, rechnen das Budget der Pflegekasse durch und sagen Ihnen vorab, ob und wo ein Eigenanteil entstehen würde.

Eine erste Orientierung gibt unser Pflegekosten-Rechner. Für die genaue Rechnung rufen Sie uns an: 06421 16 16 56.

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Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, was die Pflegekasse übernimmt und ob ein Eigenanteil entstehen würde.

Beratung anfragen
Tatjana Remich, Pflegedienstleitung bei MERJE Mobile Pflege
Über die Autorin

Tatjana Remich

Pflegedienstleitung bei MERJE Mobile Pflege. Sie trägt die pflegerische Verantwortung für unser Team und begleitet Familien von der ersten Frage bis zur laufenden Versorgung. Die Beträge in diesem Artikel stammen aus den Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 2. September 2026.

Quellen dieses Artikels

  1. Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick (PDF)bundesgesundheitsministerium.de
  2. Ambulante Pflegesachleistungenbundesgesundheitsministerium.de
  3. Pflegegeldbundesgesundheitsministerium.de
  4. § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigunggesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

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