Aus Laibach wird MERJE: gleiches Team, gewohnte Pflege. Mehr dazu Telefon 06421 16 16 56Büro Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Ratgeber

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: wer ihn braucht, wie oft und was er bringt.

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen, sonst kürzt die Pflegekasse das Geld. Seit 2026 gilt dafür ein neuer Rhythmus. Hier steht, wer den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI braucht, wie oft, was er kostet, was dabei passiert und wie Sie in Marburg schnell einen Termin bekommen.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Der Beratungsbesuch ist ein Hausbesuch einer Pflegefachkraft bei Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und dafür Pflegegeld bekommen. Er soll die Pflege zu Hause absichern und den pflegenden Angehörigen praktisch helfen.

Pflegegeld bekommt, wer die Pflege selbst sicherstellt, meist mit Hilfe der Familie. 2026 sind das zwischen 347 Euro bei Pflegegrad 2 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Weil dabei kein Pflegedienst regelmäßig ins Haus kommt, sieht das Gesetz den Beratungsbesuch vor. Laut § 37 Abs. 3a SGB XI dient er der Qualität der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden. Durchführen dürfen ihn ein zugelassener Pflegedienst wie MERJE Mobile Pflege oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Wer muss den Beratungsbesuch abrufen, und wie oft?

Wer Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Mit Pflegegrad 4 oder 5 ist auf Wunsch ein Besuch im Vierteljahr möglich, mit Pflegegrad 1 und bei Pflegesachleistungen ist der halbjährliche Besuch freiwillig.

So steht es in § 37 Abs. 3 SGB XI. Bis Ende 2025 galt für die Pflegegrade 4 und 5 noch eine Pflicht im Vierteljahr. Seit dem 1. Januar 2026 reicht auch dort der halbjährliche Besuch, das erklärt auch die Fachzeitschrift Häusliche Pflege. Die Übersicht zeigt, was für wen gilt:

Beratungsbesuch nach Pflegegrad und Leistung
SituationBeratungsbesuch
Pflegegrad 2 oder 3, PflegegeldPflicht, einmal im Halbjahr
Pflegegrad 4 oder 5, PflegegeldPflicht einmal im Halbjahr, auf Wunsch einmal im Vierteljahr
Pflegegrad 1freiwillig, einmal im Halbjahr
Pflegesachleistung durch einen Pflegedienstfreiwillig, einmal im Halbjahr
Kosten für Siekeine, die Pflegekasse zahlt

Quelle: § 37 Abs. 3 und 3c SGB XI.

Wer Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert, fragt am besten bei der Pflegekasse nach, ob für ihn die Pflicht gilt. Wir klären das auf Wunsch für Sie.

Was passiert, wenn der Beratungsbesuch fehlt?

Ruft jemand mit Pflicht den Beratungsbesuch nicht ab, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen.

Die Kürzung ist in § 37 Abs. 6 SGB XI geregelt, die Kasse hat hier keinen Spielraum. Wenn das Halbjahr knapp wird, rufen Sie uns an: Wir vereinbaren zeitnah einen Termin und schicken den Nachweis danach direkt an die Kasse.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Für Sie nichts. Die Pflegekasse bezahlt den Beratungsbesuch direkt an den Pflegedienst, bei privat Versicherten das private Versicherungsunternehmen.

Die Kostenübernahme steht in § 37 Abs. 3c SGB XI. Bei Beihilfeberechtigten trägt die Beihilfestelle ihren Anteil. Eine Rechnung an Sie gibt es nicht, und der Besuch wird auch nicht vom Pflegegeld abgezogen.

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Eine Pflegefachkraft kommt nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und bespricht mit Ihnen, was gut läuft und wo es hakt. Dabei können Sie alle Fragen zur Pflege stellen.

Mögliche Themen sind das sichere Umsetzen aus dem Bett, Hautpflege, Trinken und Ernährung, Hilfsmittel, die die Pflege leichter machen, oder die Frage, wie lange die Kräfte der pflegenden Angehörigen noch reichen. Wenn es sinnvoll ist, weist die Beratung nach § 37 Abs. 3a SGB XI ausdrücklich auf weitere Hilfen hin:

Das Gesetz verlangt außerdem, dass der Besuch möglichst auf Dauer von derselben Pflegekraft gemacht wird. Darauf achten wir bei der Planung, damit Sie nicht jedes Mal von vorn erzählen müssen.

Was erfährt die Pflegekasse vom Beratungsbesuch?

Die Pflegekasse erfährt immer, dass der Besuch stattgefunden hat. Was dabei besprochen wurde und welche Empfehlungen es gibt, geht nur mit Ihrer Einwilligung an die Kasse.

Den Rahmen setzt § 37 Abs. 4 SGB XI: Der Pflegedienst bestätigt die Durchführung auf einem einheitlichen Formular. Die Erkenntnisse aus dem Besuch bekommt zuerst die pflegebedürftige Person selbst, die Kasse nur mit deren Einwilligung. Eine Ausnahme gibt es: Lehnt jemand die Einwilligung ab, hält die Beratungsperson aber eine weitergehende Beratung für nötig, meldet sie genau diese Einschätzung an die Kasse. Die Kasse muss dann eine Pflegeberatung anbieten.

Geht der Beratungsbesuch auch per Video?

Ja, zum Teil. Bis einschließlich 31. März 2027 darf auf Wunsch der pflegebedürftigen Person jede zweite Beratung per Videogespräch stattfinden. Die erste Beratung muss immer bei Ihnen zu Hause sein.

Diese Regel steht in § 37 Abs. 3 SGB XI und ist befristet. Für das Videogespräch gelten dieselben technischen Anforderungen wie für eine Videosprechstunde beim Arzt. Bei MERJE Mobile Pflege findet der Beratungsbesuch derzeit immer bei Ihnen zu Hause statt. Das hat auch einen fachlichen Vorteil: Die Pflegekraft sieht Bett, Bad und Wege in der Wohnung.

Wie bekomme ich einen Beratungsbesuch in Marburg?

Rufen Sie uns an, wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause und schicken den Nachweis danach an Ihre Pflegekasse. Sie müssen dafür nichts ausfüllen und nichts bezahlen.

MERJE Mobile Pflege kommt in Marburg und die angrenzenden Stadtteile, alle Orte stehen im Einzugsgebiet. Ein Pflegegrad genügt, Sie müssen nicht schon von uns versorgt werden. Termine vereinbaren Sie unter 06421 16 16 56 (Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr) oder über das Formular. Mehr zur Leistung steht unter Beratungsbesuch bei Pflegegeld.

Beratungsbesuch vereinbaren

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beantworten Ihre Fragen zur Pflege und schicken den Nachweis an die Pflegekasse. Für Sie kostenlos.

Termin anfragen
Tatjana Remich, Pflegedienstleitung bei MERJE Mobile Pflege
Über die Autorin

Tatjana Remich

Pflegedienstleitung bei MERJE Mobile Pflege. Sie trägt die pflegerische Verantwortung für unser Team und begleitet Familien von der ersten Frage bis zur laufenden Versorgung. Die Beträge in diesem Artikel stammen aus den Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 2. September 2026.

Quellen dieses Artikels

  1. § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfengesetze-im-internet.de
  2. Ab 2026: Beratungsbesuche nach § 37.3 nur noch halbjährlichhaeusliche-pflege.net
  3. Beratungszentrum mit integriertem Pflegestützpunkt (BiP)marburg.de
  4. § 7a Pflegeberatunggesetze-im-internet.de
  5. § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonengesetze-im-internet.de

Dieser Ratgeber ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Ihr Erstgespräch

Persönlich. Kostenlos. Unverbindlich.

Das Erstgespräch führen wir telefonisch oder bei Ihnen zu Hause. Wir lernen Ihre Situation kennen und sagen Ihnen vorab, was wir übernehmen können und was die Pflegekasse zahlt.

Ihre Ansprechpartnerin

Sonja Klingelhöfer, Verwaltung

Sie erreichen das Büro unter

06421 16 16 56
Büro
Mo-Fr: 8:30-14:00 Uhr
Notfallnummer
0172 6890100
Notfall
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte immer den Rettungsdienst: 112.
Adresse
Rudolf-Bultmann-Str. 2, 35039 Marburg